Glossar

Name des Begriffes: Allgemeinzuteilung
Beschreibungen des Begriffes:

Lizenzfreie Nutzung bestimmter Frequenzbänder

Die Allgemeinzuteilung der Bundesnetzagentur regelt die lizenzfreie Nutzung bestimmter Frequenzbänder für Jedermann. Das 868-MHz-Band ist unter bestimmten Bedingungen (Sendeleistung, Duty Cycle) ohne Amateurfunk-Lizenz nutzbar. Die genauen Regelungen unterscheiden sich je nach Sub-Band.

Typ des Begriffes: definition
Sprache des Begriffes (2 Zeichen ISO Code): de
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